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Für über 80 % der deutschen Unternehmen ist die Abhängigkeit von nicht-europäischen IT-Anbietern eine Realität. Dies schafft einen direkten Konflikt mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Nutzung von Cloud-Diensten, die dem US CLOUD Act unterliegen, birgt erhebliche Rechtsrisiken für europäische Firmen. Ein rein europäischer, DSGVO-konformer Objektspeicher ist die strategische Antwort auf diese Herausforderung. Er kombiniert die geforderte Datensouveränität mit der technologischen Leistungsfähigkeit und Kostenvorhersehbarkeit, die für moderne IT-Infrastrukturen, insbesondere bei Backups und Archiven, entscheidend sind. Dieser Artikel zeigt die 7 entscheidenden Kriterien für eine zukunftssichere Speicherlösung.
Schlüsselpunkte
- Ein DSGVO-konformer Objektspeicher muss in EU-Rechenzentren betrieben werden, um Konflikte mit dem US CLOUD Act zu vermeiden.
- Transparente Preismodelle ohne Egress-Gebühren oder API-Kosten sind entscheidend für die Budgetkontrolle und ermöglichen bis zu 80 % Ersparnis.
- Die S3 Object Lock Funktion ist unerlässlich für den Schutz vor Ransomware, da sie Backups unveränderbar macht.
Rechtsrisiko US CLOUD Act: Eine direkte Gefahr für die DSGVO-Konformität
Der US CLOUD Act von 2018 verpflichtet amerikanische Anbieter, US-Behörden Zugriff auf gespeicherte Daten zu gewähren. Diese Regelung gilt unabhängig vom physischen Speicherort der Server, also auch für Daten in europäischen Rechenzentren. Für EU-Unternehmen entsteht dadurch ein unlösbarer Rechtskonflikt mit Artikel 48 der DSGVO. Eine Datenherausgabe an US-Behörden ohne europäisches Rechtshilfeabkommen stellt einen klaren Verstoß gegen die DSGVO dar. Die Wahl eines US-Anbieters untergräbt somit die Grundlage der digitalen Souveränität. Ein rein europäischer Anbieter, der ausschließlich EU-Recht unterliegt, eliminiert dieses Risiko vollständig. Dies schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Verarbeitung sensibler und personenbezogener Daten.
Fundament der Compliance: EU-Rechenzentren und Geofencing
Ein entscheidendes Kriterium für einen DSGVO-konformen Objektspeicher ist der ausschließliche Betrieb in zertifizierten EU-Rechenzentren. Dies stellt sicher, dass alle Daten physisch innerhalb der EU-Rechtsordnung verbleiben. Moderne Lösungen gehen mit Geofencing noch einen Schritt weiter. Diese Technologie ermöglicht es, Daten auf bestimmte Länder, wie beispielsweise Deutschland, zu beschränken. Für Branchen wie das Finanz- oder Gesundheitswesen ist diese Kontrolle über den Datenstandort mit 100%iger Sicherheit unerlässlich. Ein zertifizierter Datenstandort ist die Basis für nachweisbare Compliance. So wird sichergestellt, dass regulatorische Anforderungen, wie sie etwa für Patientendaten gelten, jederzeit erfüllt werden.
Wirtschaftlichkeit neu definiert: Das Ende versteckter Kosten
Hyperscaler verlangen oft hohe und unvorhersehbare Gebühren für ausgehenden Datenverkehr, sogenannte Egress Fees. Diese können bis zu 0,09 US-Dollar pro Gigabyte betragen und die eigentlichen Speicherkosten schnell übersteigen. Ein DSGVO-konformer Objektspeicher mit transparentem Preismodell eliminiert diese Kostenfalle vollständig. Das Modell sollte 3 Kernprinzipien folgen:
- Keine Egress-Gebühren für das Abrufen von Daten.
- Keine Kosten für API-Aufrufe (GET, PUT, LIST).
- Keine Mindestspeicherfristen für Objekte.
Diese transparente Preisstruktur ermöglicht eine exakte Budgetplanung mit bis zu 80 % Ersparnis. Für Managed Service Provider (MSPs) bedeutet dies außerdem, dass sie ihren Kunden stabile Margen für Backup-as-a-Service (BaaS) anbieten können. Diese Vorhersehbarkeit ist ein klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber den komplexen Preismodellen anderer Anbieter.
Technologische Souveränität durch 100 % S3-Kompatibilität
Die S3-API hat sich als De-facto-Standard für Objektspeicher etabliert und wird von tausenden Anwendungen unterstützt. Ein vollständig S3-kompatibler Objektspeicher gewährleistet, dass bestehende Tools und Skripte ohne Anpassungen weiter funktionieren. Dies schützt bisherige Investitionen in die IT-Infrastruktur und minimiert den Migrationsaufwand auf nahezu null. Wichtig ist hierbei eine Kompatibilität, die über einfache Lese- und Schreibvorgänge hinausgeht. Sie muss auch erweiterte Funktionen wie Versionierung, Lifecycle-Management und Object-Tags umfassen. Die nahtlose Integration mit führenden Backup-Lösungen wie Veeam oder Synology ist ein Beleg für echte S3-Kompatibilität. Ein einfacher Wechsel des S3-Endpunkts genügt für die Inbetriebnahme.
Effektiver Schutz vor Ransomware durch unveränderliche Backups
Ransomware-Angriffe zielen zu 93 % auf Backup-Repositories, um eine Wiederherstellung zu verhindern. Ein DSGVO-konformer Objektspeicher muss daher über eine integrierte Schutzfunktion verfügen. Die S3 Object Lock Technologie macht Daten nach dem Write-Once-Read-Many (WORM)-Prinzip unveränderbar. Einmal geschriebene Daten können für einen definierten Zeitraum von niemandem - auch nicht von Administratoren - gelöscht oder verändert werden. Diese Unveränderlichkeit schafft eine sichere letzte Verteidigungslinie. Selbst wenn Angreifer Zugriff auf die Systeme erlangen, können sie die gesicherten Daten nicht verschlüsseln. Dies stellt die Wiederherstellbarkeit im Notfall sicher und ist ein zentraler Baustein jeder modernen 3-2-1-Backup-Strategie.
Zukunftssicherheit durch Ausrichtung an NIS-2 und EU Data Act
Ab Oktober 2024 verschärft die NIS-2-Richtlinie die Anforderungen an die Cybersicherheit für IT-Dienstleister. Ein souveräner Speicheranbieter muss diese Vorgaben durch kontinuierliches Schwachstellenmanagement und sichere Lieferketten erfüllen. Parallel dazu stärkt der EU Data Act ab September 2025 die Datenportabilität und verbietet Maßnahmen, die einen Anbieterwechsel erschweren (Vendor Lock-in). Ein DSGVO-konformer Objektspeicher muss diesen Anforderungen gerecht werden, indem er auf offenen Standards basiert. Folgende Punkte sind entscheidend:
- Einfacher Datenexport inklusive aller Metadaten und Versionen.
- Keine vertraglichen oder technischen Hürden bei einem Anbieterwechsel.
- Nachweisbare Einhaltung der NIS-2-Sicherheitsmaßnahmen.
Diese regulatorische Konformität ist nicht nur eine Pflicht, sondern ein Wettbewerbsvorteil. Sie beweist, dass der Anbieter die Prinzipien der Datensicherheit und Offenheit ernst nimmt.
Fazit: Souveränität als strategische Entscheidung
Die Wahl eines Objektspeichers ist weit mehr als eine technische Entscheidung - sie ist strategisch. Ein DSGVO-konformer Objektspeicher aus Europa ist die einzige Lösung, die Rechtssicherheit, Kostenkontrolle und technologische Exzellenz vereint. Er schützt vor den Risiken des CLOUD Act, eliminiert unkalkulierbare Kosten und bietet mit Funktionen wie Object Lock einen wirksamen Schutzwall gegen Ransomware. Für deutsche Unternehmen und MSPs ist dies die Grundlage für eine souveräne und zukunftsfähige Datenstrategie. Sprechen Sie mit einem unserer Experten, um Ihre Anforderungen zu besprechen und starten Sie eine kostenlose Testversion.
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