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Für Steuerberater ist der Schutz von Mandantendaten nach DSGVO und GoBD nicht verhandelbar. Die tägliche Arbeit mit DATEV und anderen Systemen erzeugt riesige Mengen sensibler Informationen, die gegen Cyberangriffe und Datenverlust gesichert werden müssen. Viele Kanzleien nutzen Cloud-Speicher für Backups und Archive, doch US-basierte Dienste bergen durch den CLOUD Act erhebliche Rechtsrisiken. Ein Verstoß gegen die DSGVO kann Bußgelder von 4 % des Jahresumsatzes nach sich ziehen. Dieser Artikel zeigt, wie ein europäischer, S3-kompatibler Cloud-Speicher für Steuerberater DATEV-Daten schützt, Compliance sicherstellt und Kosten planbar macht.
Schlüsselpunkte
- Ein Cloud Speicher für Steuerberater muss in der EU gehostet sein, um DSGVO-Konformität und Schutz vor dem US CLOUD Act zu gewährleisten.
- Unveränderliche Backups (Object Lock) sind der effektivste Schutz gegen Ransomware und sichern die Wiederherstellbarkeit von DATEV-Daten.
- Transparente Preismodelle ohne Egress- oder API-Gebühren machen die Kosten für die Datensicherung zu 100 % planbar und vermeiden böse Überraschungen.
Compliance-Risiken bei US-Hyperscalern um 90% reduzieren
Steuerkanzleien verarbeiten besonders schützenswerte Daten, was die Einhaltung der DSGVO zu einer zentralen Pflicht macht. Laut Art. 32 DSGVO müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz dieser Daten ergriffen werden. Bei der Nutzung von Cloud-Diensten von US-Anbietern entsteht ein unkalkulierbares Risiko: Der CLOUD Act verpflichtet diese Unternehmen, US-Behörden auf Anfrage Zugriff auf Daten zu gewähren, selbst wenn diese in europäischen Rechenzentren gespeichert sind. Dies stellt einen potenziellen Verstoß gegen die DSGVO dar, da eine Datenübermittlung ohne gültige Rechtsgrundlage erfolgen kann. Ein souveräner Cloud-Speicher in der EU eliminiert dieses Risiko vollständig. Die Daten unterliegen ausschließlich europäischem Recht und gewährleisten so 100 % DSGVO-Konformität. Die GoBD fordert zudem eine unveränderbare und revisionssichere Archivierung, was viele Standard-Cloud-Speicher nicht garantiert. Ein Verstoß kann zur Verwerfung der gesamten Buchführung durch das Finanzamt führen. Die Wahl des richtigen Speicherortes ist somit eine strategische Entscheidung zur Risikominimierung.
Datensouveränität als Wettbewerbsvorteil etablieren
Datensouveränität bedeutet, die volle Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten - ein entscheidender Faktor für das Vertrauen der Mandanten. Eine Studie zeigt, dass 92 % der Entscheider Reputationsschäden durch mangelnde Datensouveränität befürchten. Ein europäischer Cloud-Anbieter stellt sicher, dass alle Daten ausschließlich in zertifizierten EU-Rechenzentren verbleiben und niemals die europäische Rechtsordnung verlassen. Dies schließt den Zugriff durch ausländische Behörden aus und schafft die notwendige Rechtssicherheit für Berufsgeheimnisträger. Für Steuerberater bedeutet dies, dass sie ihren Mandanten garantieren können, dass deren Finanz- und Personaldaten den höchsten Schutz genießen. Die technologische Umsetzung dieser Souveränität erfolgt durch mehrere Säulen:
- Ausschließlich EU-Rechenzentren: Physischer und rechtlicher Schutz durch Speicherung innerhalb der EU.
- DSGVO-Konformität "by Design": Alle Prozesse und Technologien sind von Grund auf nach den Prinzipien der DSGVO entwickelt.
- Keine CLOUD Act-Exponierung: Als europäisches Unternehmen unterliegt der Anbieter nicht den US-Gesetzen.
- Volle Datenkontrolle: Kanzleien verwalten ihre Verschlüsselungsschlüssel und Zugriffsrechte zu 100 % selbst.
Diese garantierte Souveränität wird für Kanzleien zunehmend zu einem wichtigen Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb um anspruchsvolle Mandanten und sichert die Zukunftsfähigkeit der Kanzlei-IT. Ein deutscher Cloud-Anbieter bietet hierbei maximale Sicherheit.
Wiederherstellungszeiten nach Ransomware-Angriffen um 75% verkürzen
Ransomware-Angriffe auf Steuerkanzleien haben sich zu einer ernsten Bedrohung entwickelt, die ganze Existenzen gefährden kann. Ein erfolgreicher Angriff verschlüsselt sämtliche Daten, einschließlich der kritischen DATEV-Datenbanken. Herkömmliche Backups sind oft ebenfalls betroffen, da die Schadsoftware sie mitverschlüsselt. Die Lösung ist eine moderne Schutzmaßnahme: unveränderliche Backups mittels Immutable Storage (Object Lock). Diese Technologie verhindert für einen definierten Zeitraum von beispielsweise 30 Tagen jegliche änderung oder Löschung der Backup-Daten. Selbst mit administrativen Rechten kann eine einmal gesicherte Datei nicht mehr manipuliert werden. Im Angriffsfall kann die Kanzlei so auf einen sauberen, garantiert unverschlüsselten Datenbestand zurückgreifen und die Systeme innerhalb von Stunden statt Wochen wiederherstellen. Dies ergänzt die klassische 3-2-1-Backup-Regel um eine entscheidende Sicherheitsebene und macht Lösegeldforderungen wirkungslos. Ein funktionierendes Cloud-Backup für den Mittelstand ist daher unerlässlich.
Cloud-Speicherkosten um bis zu 80% senken durch transparente Preismodelle
Die Kostenmodelle großer Cloud-Anbieter sind oft komplex und enthalten versteckte Gebühren. Insbesondere die sogenannten Egress-Gebühren - Kosten für den Datenabruf - können bei einer notwendigen Wiederherstellung im Notfall explodieren und schnell mehrere tausend Euro betragen. Ein souveräner Cloud-Speicheranbieter mit einem transparenten Preismodell eliminiert diese Unsicherheit vollständig. Es gibt keine versteckten Kosten, was die Budgetplanung für Kanzleien und deren IT-Dienstleister zu 100 % berechenbar macht. Die Vorteile eines solchen Modells sind erheblich:
- Keine Egress-Gebühren: Der Abruf Ihrer Daten, egal ob 1 Gigabyte oder 100 Terabyte, ist immer kostenlos.
- Keine API-Gebühren: Die Nutzung der S3-Schnittstelle für Backup-Software verursacht keine zusätzlichen Kosten.
- Keine Mindestspeicherfristen: Daten können flexibel gespeichert und gelöscht werden, ohne Strafgebühren.
- Planbare Margen für MSPs: IT-Partner können ihren Kunden feste Preise für eine revisionssichere Archivierung anbieten.
Dieses transparente Modell stellt sicher, dass die Kosten für die Datensicherheit nicht selbst zum Geschäftsrisiko werden.
Implementierungsaufwand durch 100% S3-Kompatibilität minimieren
Die Einführung einer neuen Speicherlösung darf den Kanzleibetrieb nicht stören. Ein entscheidender Vorteil eines modernen Objektspeichers ist die vollständige Kompatibilität mit dem S3-Standard. Dieser Industriestandard wird von führender Backup-Software wie Veeam, Synology oder NovaBackup nativ unterstützt. Für die IT-Abteilung oder den betreuenden MSP bedeutet das: Die bestehende Backup-Infrastruktur kann ohne Anpassungen weiterverwendet werden. Die Einrichtung des neuen Cloud-Speicherziels dauert oft nur 15 Minuten. Bestehende Backup-Jobs und -Pläne für DATEV-Server und Kanzleidaten müssen lediglich auf den neuen, sicheren Endpunkt umgestellt werden. Es sind keine teuren Schulungen oder komplexen Migrationsprojekte erforderlich. Diese nahtlose Integration schützt getätigte Investitionen in die IT-Infrastruktur und ermöglicht eine schnelle Umsetzung der verbesserten Sicherheitsstrategie. Ein DSGVO-konformer Objektspeicher ist somit die logische Wahl.
Regulatorische Anforderungen von morgen bereits heute erfüllen
Die regulatorischen Anforderungen an die Cybersicherheit steigen kontinuierlich. Die NIS-2-Richtlinie, die seit Ende 2025 in Deutschland umgesetzt wird, verschärft die Pflichten für viele Unternehmen erheblich. Auch wenn Steuerkanzleien nicht immer direkt betroffen sind, werden die NIS-2-Anforderungen an Risikomanagement und Lieferkettensicherheit zum neuen De-facto-Standard. Ein souveräner Cloud-Anbieter, der seine Prozesse bereits an NIS-2 und dem EU Data Act ausrichtet, bietet Kanzleien eine zukunftssichere Lösung. Dies beinhaltet dokumentierte Sicherheitsprozesse, transparentes Incident Reporting und die Garantie der Datenportabilität ohne Vendor-Lock-in. Durch die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren wird die gesetzliche Datenarchivierung sichergestellt. Die Wahl eines solchen Partners vereinfacht die eigene Compliance und beweist gegenüber Mandanten und Prüfern ein Höchstmaß an Sorgfalt.
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DATEV bietet ein Whitepaper zum Thema Datenschutz und Business Security.
DATEV stellt Informationen zu ihrer Portfoliostrategie bereit.
Destatis (Statistisches Bundesamt) bietet Statistiken zum Thema IKT in Unternehmen und der IKT-Branche.
Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte einen Bericht der Kommission für eine bürgernahe Einkommensteuer.
Die Bundessteuerberaterkammer (BSTBK) bietet Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat ein Positionspapier zu Kriterien für souveräne Clouds veröffentlicht.




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