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Arztpraxis Datensicherung Pflicht 2025: So erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen

09.10.2025

9

Minutes
Thomas Demoor
CTO Impossible Cloud
Ein Leitfaden zur DSGVO-konformen und revisionssicheren Datensicherung für Arztpraxen in Deutschland, um rechtliche Risiken und Datenverluste zu vermeiden.

Für jede Arztpraxis ist die Datensicherung eine gesetzliche Pflicht, deren Einhaltung existenziell ist. Die Kombination aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der ärztlichen Berufsordnung und der IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) schafft einen strengen rechtlichen Rahmen. Verstöße gefährden nicht nur sensible Patientendaten, sondern können auch zu Bußgeldern in Millionenhöhe führen. Eine moderne, durchdachte Backup-Strategie ist daher kein optionales IT-Projekt, sondern eine grundlegende Anforderung an den Praxisbetrieb. Dieser Artikel zeigt Ihnen die konkreten Pflichten auf und erklärt, wie Sie diese mit einer souveränen europäischen Cloud-Lösung effizient und sicher umsetzen.

Schlüsselpunkte

  • Die Pflicht zur Datensicherung in Arztpraxen ist durch DSGVO, Berufsordnung und die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie streng geregelt und erfordert regelmäßige, extern gelagerte und getestete Backups.
  • Unveränderliche Backups (Immutable Storage) sind der effektivste Schutz gegen Ransomware, da sie eine Wiederherstellung der Daten auch nach einem erfolgreichen Cyberangriff garantieren.
  • Ein europäischer Cloud-Anbieter ohne CLOUD-Act-Risiko ist für die Lagerung sensibler Patientendaten essenziell, um Datensouveränität und DSGVO-Konformität zu gewährleisten.

Gesetzliche Grundlagen: Diese Vorschriften definieren Ihre Pflichten

Die Verantwortung für die Datensicherung in einer Arztpraxis stützt sich auf mehrere rechtliche Säulen. An erster Stelle steht die DSGVO, die in Artikel 32 technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten fordert. Ergänzt wird dies durch die ärztliche Berufsordnung, die eine sorgfältige Dokumentation und Aufbewahrung vorschreibt. Die allgemeine Aufbewahrungsfrist für Patientenakten beträgt mindestens 10 Jahre nach Behandlungsabschluss.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV konkretisiert diese Anforderungen für den Praxisalltag. Sie verpflichtet Praxen unter anderem zur Durchführung regelmäßiger Datensicherungen und zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann nicht nur datenschutzrechtliche, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen haben. Ein funktionierendes Backup-System ist somit die Grundlage für die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht im digitalen Raum. Die Kombination dieser Vorschriften schafft eine klare Notwendigkeit für eine robuste Backup-Strategie.

KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie: Konkrete Anforderungen an Ihre Praxis-IT

Die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie übersetzt die abstrakten Gesetze in handfeste To-dos für jede Praxis. Seit Januar 2022 sind regelmäßige Backups für jedes Endgerät in der Praxis verpflichtend. Dabei muss ein dokumentierter Plan festlegen, welche Daten wie oft gesichert werden. Diese Sicherungen müssen zudem räumlich getrennt vom Praxis-Server aufbewahrt werden, um bei einem lokalen Schaden wie Feuer oder Diebstahl nicht ebenfalls zerstört zu werden.

Die Richtlinie fordert zudem, dass die Wiederherstellbarkeit der Daten regelmäßig getestet wird. Ein Backup, das sich nicht wiederherstellen lässt, ist im Ernstfall wertlos. Ein Vorfall in einer Frauenarztpraxis, bei dem durch ein fehlerhaftes Update und ein nie aktiviertes Backup 2.500 Patientendatensätze verloren gingen, unterstreicht diese Gefahr. Folgende Maßnahmen sind laut KBV unter anderem umzusetzen:

  • Einsatz aktueller Virenschutzprogramme und Firewalls.
  • Regelmäßige und dokumentierte Datensicherungen.
  • Sichere Aufbewahrung der Backups (extern).
  • Regelmäßige Tests der Datenwiederherstellung.
  • Schutz mobiler Geräte durch komplexe Sperrcodes.
  • Sichere Konfiguration von Internet-Browsern ohne Speicherung vertraulicher Daten.

Diese Vorgaben machen deutlich, dass eine durchdachte Anbindung an die Telematikinfrastruktur und Cloud-Speicher eine zentrale Rolle spielt. Die Umsetzung dieser Punkte ist entscheidend, um den Schutz vor Cyberangriffen zu gewährleisten.

Ransomware-Schutz: Warum unveränderliche Backups unverzichtbar sind

Cyberangriffe, insbesondere mit Ransomware, stellen eine massive Bedrohung für Arztpraxen dar. Mehr als 60 % aller Cyber-Vorfälle im Gesundheitswesen haben direkte negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Angreifer zielen darauf ab, nicht nur die Live-Daten, sondern auch die Backups zu verschlüsseln, um den Druck zur Lösegeldzahlung zu maximieren. Herkömmliche Backups auf lokalen Festplatten sind hier besonders gefährdet.

Die effektivste Verteidigung ist ein sogenanntes unveränderliches Backup, auch bekannt als Immutable Storage mit Object Lock. Diese Technologie stellt sicher, dass einmal gesicherte Daten für einen definierten Zeitraum weder gelöscht noch verändert werden können - nicht einmal von Administratoren. Selbst wenn Angreifer Zugriff auf Ihr Netzwerk erhalten, bleibt die Sicherung in der Cloud unangetastet. Ein wirksamer Ransomware-Schutz basiert auf dieser modernen Technologie. Dies ermöglicht eine schnelle und saubere Wiederherstellung der Systeme mit einem Datenstand von vor dem Angriff, ohne auf die Forderungen der Erpresser eingehen zu müssen. So wird die gesetzliche Pflicht zur Datenverfügbarkeit auch im Krisenfall erfüllt.

Cloud-Backup als Lösung: Souveränität und DSGVO-Konformität sicherstellen

Die Auslagerung von Backups in die Cloud bietet entscheidende Vorteile gegenüber lokalen Methoden. Sie gewährleistet die geforderte räumliche Trennung automatisch und schützt vor lokalen Katastrophen. Allerdings sind nicht alle Cloud-Anbieter gleich. Für Arztpraxen ist die Wahl eines europäischen, DSGVO-konformen Anbieters essenziell, um die volle Datenhoheit zu behalten. Anbieter aus den USA unterliegen dem CLOUD Act, der US-Behörden den Zugriff auf gespeicherte Daten ermöglicht, selbst wenn diese in Europa liegen.

Eine europäische Alternative wie Impossible Cloud schließt dieses Risiko aus. Die Speicherung erfolgt ausschließlich in zertifizierten EU-Rechenzentren, wodurch die Daten dem europäischen Rechtsraum unterliegen. Dies garantiert, dass sensible Patientendaten vor dem Zugriff ausländischer Behörden geschützt sind. Ein weiterer Vorteil ist die Kostentransparenz: Modelle ohne unkalkulierbare Egress-Gebühren (Kosten für den Datenabruf) oder API-Aufruf-Kosten ermöglichen eine planbare und wirtschaftliche Umsetzung der DSGVO-konformen Datensicherung. Die Wahl des richtigen Anbieters ist somit ein strategischer Schritt zur Risikominimierung.

Praktische Umsetzung: Die 3-2-1-Regel für Arztpraxen

Eine bewährte Methode zur Umsetzung einer robusten Backup-Strategie ist die 3-2-1-Regel. Sie bietet einen einfachen, aber effektiven Rahmen für maximale Sicherheit. Für eine Arztpraxis lässt sich die Regel wie folgt anwenden:

  1. Drei Kopien Ihrer Daten: Neben den Originaldaten auf Ihrem Praxisserver sollten Sie mindestens zwei weitere Sicherungskopien anlegen.
  2. Zwei verschiedene Medien: Speichern Sie Ihre Backups auf mindestens zwei unterschiedlichen Speichertypen, zum Beispiel auf einem lokalen Netzwerkspeicher (NAS) und in der Cloud.
  3. Eine Kopie außer Haus (Offsite): Mindestens eine Sicherungskopie muss extern aufbewahrt werden. Ein Cloud-Backup bei einem europäischen Anbieter erfüllt diese Anforderung ideal.

Moderne Backup-Software wie Veeam oder Synology lässt sich nahtlos in S3-kompatiblen Cloud-Speicher integrieren. Die Sicherung kann so vollständig automatisiert werden, was die Fehleranfälligkeit manueller Prozesse eliminiert. Ein solider IT-Notfallplan, der auf dieser Strategie basiert, stellt sicher, dass Sie im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit wieder arbeitsfähig sind. Dies sichert nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, sondern auch die Kontinuität der Patientenversorgung.

Chance für MSPs: Backup-as-a-Service für den Heilberufesektor

Für Managed Service Provider (MSPs) und IT-Systemhäuser stellt die komplexe Gesetzeslage eine bedeutende Geschäftschance dar. Viele Arztpraxen verfügen nicht über das nötige IT-Fachwissen, um die Anforderungen der KBV und DSGVO eigenständig umzusetzen. Als Dienstleister können Sie Praxen eine "Backup-as-a-Service" (BaaS)-Lösung anbieten, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Impossible Cloud unterstützt MSPs mit einem partner-freundlichen Modell. Die Whitelabel-Funktion ermöglicht es Ihnen, unter eigener Marke einen souveränen S3-Speicherdienst anzubieten. Dank transparenter Preise ohne Egress- oder API-Gebühren können Sie planbare und profitable Margen für Ihre Dienstleistung kalkulieren. Die Multi-Tenant-fähige Verwaltungskonsole vereinfacht das Management mehrerer Kunden. Durch die Partnerschaft mit Distributoren wie api in Deutschland wird der Zugang für lokale Reseller und MSPs weiter erleichtert. So können Sie sich als spezialisierter Partner für deutsche Cloud-Lösungen im Gesundheitswesen positionieren und Praxen eine Sorge abnehmen.

FAQ

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Datensicherungspflicht für ärzte?

Die Pflicht zur Datensicherung ergibt sich aus einem Zusammenspiel der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, insb. Art. 32), der (Muster-)Berufsordnung für ärzte (insb. § 10), dem Patientenrechtegesetz (§ 630f BGB) und der IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Warum ist ein Backup auf einer externen Festplatte in der Praxis nicht ausreichend?

Ein Backup auf einer Festplatte, die in der Praxis verbleibt, erfüllt nicht die Anforderung der räumlichen Trennung. Bei einem lokalen Ereignis wie Feuer, Wasserschaden oder Diebstahl wären sowohl die Originaldaten als auch das Backup betroffen. Ein externes Cloud-Backup ist daher unerlässlich.

Was bedeutet 'Immutable Storage' oder 'Object Lock'?

Immutable Storage mit Object Lock ist eine Funktion, die Daten nach der Speicherung für einen festgelegten Zeitraum unveränderbar macht. Sie können in dieser Zeit nicht gelöscht oder modifiziert werden. Dies ist der wirksamste Schutz gegen Ransomware, die versucht, auch Backups zu verschlüsseln.

Was ist der Unterschied zwischen einem US-Cloud-Anbieter und einem europäischen Anbieter?

US-Anbieter unterliegen dem CLOUD Act. Dieser erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, selbst wenn diese auf europäischen Servern gespeichert sind. Ein rein europäischer Anbieter wie Impossible Cloud unterliegt ausschließlich der DSGVO und europäischem Recht, was den Zugriff durch ausländische Behörden verhindert und die Datensouveränität wahrt.

Benötige ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit meinem Cloud-Backup-Anbieter?

Ja, unbedingt. Da der Cloud-Anbieter in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten (Patientendaten) verarbeitet, ist ein AVV nach Art. 28 DSGVO gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten und stellt sicher, dass der Anbieter die Datenschutzvorgaben einhält.

Wie kann ich die Wiederherstellung meiner Daten testen?

Ein Wiederherstellungstest sollte regelmäßig, mindestens einmal pro Quartal, durchgeführt werden. Dabei werden stichprobenartig einzelne Dateien oder eine komplette Test-Datenbank aus dem Backup in einer sicheren Testumgebung wiederhergestellt. Dies sollte dokumentiert werden, um die Funktionsfähigkeit im Ernstfall nachweisen zu können.

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